Geförderte Weiterbildung im Handwerk: Warum Betriebe diese Chance kennen sollten

Viele Handwerksbetriebe suchen Fachkräfte.

Gleichzeitig gibt es im eigenen Betrieb Mitarbeiter, die mehr könnten – wenn man sie gezielt weiterbilden würde. Es gibt Helfer, die gerne mehr Verantwortung übernehmen würden. Es gibt Quereinsteiger, die motiviert sind, aber noch nicht das nötige Fachwissen haben. Und es gibt Gesellen, die in bestimmten Bereichen Nachholbedarf haben.

Die große Frage ist:

Wie soll ein Betrieb das alles bezahlen?

Genau hier werden die §§ 81 und 82 SGB III spannend. Denn über diese Fördermöglichkeiten können Weiterbildungen für bestehende Mitarbeiter, Helfer und Quereinsteiger unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt werden.

Für viele Betriebe ist das einer der größten Hebel, um Fachkräfte nicht nur zu suchen, sondern selbst aufzubauen.

Weiterbildung muss nicht allein am Betrieb hängen bleiben


Wenn ein Mitarbeiter fachliche Schwächen hat, wird oft improvisiert.

Der Chef erklärt etwas nebenbei.
Der Geselle zeigt dem Helfer ein paar Handgriffe.
Der neue Mitarbeiter läuft mit.
Und irgendwann hofft man, dass es schon funktioniert.

Das reicht aber oft nicht.

Gerade bei komplexen Themen wie Wärmepumpe, Bad, Elektro, PV, Batterietechnik, Kundendienst oder Branchensoftware braucht es mehr als ein paar kurze Erklärungen.

Strukturierte Weiterbildung kostet Zeit und Geld. Aber genau dafür gibt es Fördermöglichkeiten.

§ 81 SGB III: Quereinsteiger und ungelernte Mitarbeiter qualifizieren


§ 81 SGB III ist besonders interessant für Menschen ohne verwertbaren Berufsabschluss oder für Personen, die beruflich neu starten müssen.

Das betrifft zum Beispiel:

  • ungelernte Helfer
  • Quereinsteiger
  • Menschen über 25 ohne passenden Berufsabschluss
  • Personen, die lange nicht mehr in ihrem erlernten Beruf gearbeitet
  • haben
  • Mitarbeiter, die über Teilqualifizierungen Richtung Berufsabschluss
  • geführt werden sollen

Für Handwerksbetriebe ist das extrem spannend.

Denn viele gute Leute kommen nicht über den klassischen Ausbildungsweg. Manche standen vorher in der Industrie am Band. Andere kommen aus ganz anderen Branchen. Wieder andere haben praktisch Talent, aber keinen Abschluss.

Mit passenden Teilqualifizierungen können solche Menschen Schritt für Schritt an einen Berufsabschluss herangeführt werden.

Teilqualifizierung: Schritt für Schritt zum Abschluss


Eine Teilqualifizierung zerlegt einen Ausbildungsberuf in mehrere Module.

Beim Anlagenmechaniker SHK oder beim Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik können das zum Beispiel sieben Module sein. Bei kürzeren Ausbildungsberufen wie Verkäufer oder Fahrradmonteur sind es weniger.

Der Vorteil:

Der Mitarbeiter muss nicht komplett aus dem Betrieb raus. Er bleibt im Unternehmen eingebunden, lernt parallel weiter und kann Schritt für Schritt aufgebaut werden.

Je nach Maßnahme finden Inhalte digital, hybrid oder in Präsenz statt. Theorie kann online vermittelt werden, praktische Einheiten laufen in Schulungszentren oder Präsenzphasen.

Am Ende kann – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – die Vorbereitung auf eine externe Prüfung stehen.

Das ist für erwachsene Quereinsteiger oft deutlich attraktiver als eine klassische Ausbildung mit Azubigehalt.

§ 82 SGB III: Bestehende Fachkräfte gezielt weiterbilden


§ 82 SGB III ist vor allem für Beschäftigte interessant, die bereits im Beruf stehen.

Also zum Beispiel:

  • Gesellen
  • Monteure
  • Kundendiensttechniker
  • Bürokräfte
  • Verkäufer
  • Projektleiter
  • Fachkräfte mit Qualifizierungsbedarf

Hier geht es nicht darum, jemanden komplett neu auszubilden. Es geht darum, vorhandene Mitarbeiter gezielt besser zu machen.

Ein Betrieb kann zum Beispiel feststellen:

Wir waren stark im Heizungsbereich, brauchen aber wieder mehr Badkompetenz.
Unsere Monteure müssen mehr über Wärmepumpen wissen.
Wir wollen PV, Speicher oder Ladetechnik stärker anbieten.
Ein Mitarbeiter soll in die Planung wechseln.
Eine Bürokraft muss eine neue Branchensoftware lernen.

Dann kann eine geförderte Weiterbildung helfen, diese Lücke zu schließen.

Warum das besonders für kleine Betriebe interessant ist


Gerade kleinere Handwerksbetriebe denken oft, Weiterbildung sei ein Luxus.

Wenn ein Mitarbeiter zwei Tage im Monat fehlt, tut das weh. Wenn zusätzlich Kurskosten entstehen, wird es schnell schwierig.

Förderprogramme können diese Hürde deutlich senken.

Je nach Voraussetzungen können Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Zusätzlich kann es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt geben, wenn Mitarbeiter während der Weiterbildung ausfallen.

Das macht Weiterbildung planbarer.

Der Betrieb investiert nicht nur in Wissen, sondern sichert sich langfristig bessere Leistung, weniger Fehler und mehr Flexibilität.

Beispiele aus dem Handwerk


Die Möglichkeiten sind breit.

Im SHK-Bereich können Themen wie Bad, Sanitär, Wärmepumpe, Trinkwasser, Abwassertechnik oder Montage relevant sein.

Im Elektrobereich können Grundlagen, PV, Speicher, Ladetechnik oder Gebäudetechnik geschult werden.

Auch Fahrradmonteur, Verkäufer, Spengler, Kälte, Bäcker oder andere Gewerke können grundsätzlich interessant sein – sofern es passende zertifizierte Maßnahmen und Bildungsträger gibt.

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Wichtig ist: Es muss nicht immer die große Weiterbildung sein. Auch einzelne Module können helfen, gezielt Defizite zu schließen.

Der Bildungsträger muss zertifiziert sein


Eine zentrale Voraussetzung ist, dass Maßnahme und Bildungsträger zugelassen sind.

Hier fällt oft der Begriff AZAV.

Das bedeutet vereinfacht: Der Bildungsträger muss für solche geförderten Maßnahmen zertifiziert sein. Nur dann kann die Förderung über die Agentur für Arbeit überhaupt funktionieren.

Für Betriebe heißt das:

Nicht irgendeinen Kurs buchen und danach hoffen, dass er gefördert wird.

Sondern zuerst prüfen:

  • Passt der Mitarbeiter zur Förderung?
  • Passt die Maßnahme?
  • Ist der Träger zugelassen?
  • Ist die Weiterbildung vor Beginn abgestimmt?
  • Wurde mit dem Arbeitgeberservice gesprochen?

Der Arbeitgeberservice ist der richtige Einstieg


Wer eine geförderte Weiterbildung nutzen will, sollte frühzeitig mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit sprechen.

Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen passen und welcher Weg sinnvoll ist.

Der grobe Ablauf:

  1. Mitarbeiter oder Quereinsteiger identifizieren
  2. Qualifizierungsbedarf klären
  3. Lebenslauf und Voraussetzungen prüfen
  4. Passende Maßnahme suchen
  5. Mit dem Arbeitgeberservice sprechen
  6. Förderfähigkeit klären
  7. Antrag vorbereiten
  8. Erst nach Bewilligung starten

Wichtig: Nicht zu spät anfangen. Förderung ist Bürokratie – aber sie kann sich enorm lohnen.

Warum das Handwerk diese Chance zu wenig nutzt


Viele Betriebe kennen diese Möglichkeiten schlicht nicht.

Dabei gibt es die Förderlogik nicht erst seit gestern. Trotzdem wird sie im Handwerk noch viel zu selten genutzt.

Das ist schade.

Denn statt über fehlende Fachkräfte nur zu klagen, können Betriebe vorhandene Menschen entwickeln.

Nicht jeder schwache Mitarbeiter ist ein schlechter Mitarbeiter. Manchmal fehlt einfach die richtige Weiterbildung.

Nicht jeder Helfer muss Helfer bleiben.
Nicht jeder Quereinsteiger muss ungelernt bleiben.
Nicht jede Fachkraft muss bei ihrem alten Wissensstand stehen bleiben.

Fazit: Fachkräfte kann man auch selbst entwickeln


Geförderte Weiterbildung im Handwerk ist ein echter Hebel.

Sie hilft Betrieben, Mitarbeiter gezielt besser zu machen, Quereinsteiger aufzubauen und Fachkräftemangel praktischer anzugehen.

§ 81 SGB III ist besonders spannend für ungelernte oder wieder ungelernte Personen auf dem Weg Richtung Abschluss.
§ 82 SGB III hilft, bestehende Fachkräfte gezielt weiterzubilden.

Für Handwerksbetriebe bedeutet das:

Weniger Ausreden.
Mehr Möglichkeiten.
Mehr Qualifikation im eigenen Team.

Wer Weiterbildung richtig nutzt, muss nicht nur auf den perfekten Bewerber warten. Er kann Menschen entwickeln, die schon da sind – oder die als Quereinsteiger endlich eine echte Chance bekommen.

Genau so entstehen kurze Prozesse im Handwerk.

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Autor Manuel Epli

Über den Autor Manuel Epli


Manuel Epli studierte an der Universität Ulm die Fächer Mathematik, Informatik, Pädagogik und Psychologie. Er ist Gründer von eLearningPlus, einer Marke der digi professionals GmbH aus Ulm.


Die digi professionals GmbH ist ein TÜV- und AZAV-zertifiziertes Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von zielführenden und hochwertigen E-Learning-Maßnahmen und digitalen Schulungsplattformen spezialisiert hat.


Mit einer 3-stelligen Wachstumsrate pro Jahr, über 25 Mitarbeitern, sowie mehr als 500 betreuten Kunden gehört die digi professionals GmbH zu den führenden E-Learning-Anbietern im gesamten DACH-Raum.

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